
Fall des Monats
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Das Thema diesen Monat lautet
Verordnung von Arzneimitteln im Off-Label-Use
Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert Off-Label-Use als zulassungsüberschreitenden Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen, Patientengruppen).
Welche Aussage zur Verordnung eines Arzneimittels im Off-Label-Use trifft zu?
Die Kosten eines Arzneimittels im Off-Label-Use werden nie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten eines Arzneimittels im Off-Label-Use nicht übernimmt, darf auch kein Privatrezept ausgestellt werden.
In Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie werden u. a. Wirkstoffe aufgeführt, die im Off-Label-Use als „verordnungsfähig“ gelten
Die Praxishilfe „Off-Label-Use“ des DeutschenArztPortals gibt Ihnen die Möglichkeit, anhand von Fragen und Hinweisen abzuschätzen, ob die Verordnung eines Arzneimittels im Off-Label-Use zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.
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