Fall des Monats

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Das Thema diesen Monat lautet
Arzneimittel-Richtlinie und deren Anlagen

In der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) sind die Grund­sätze der Verordnungs­fähigkeit von Arz­nei­mitteln, Medizin­produkten, enteraler Er­nährung und Verband­stoffen zu­lasten der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung geregelt.

Welche Aussage zur Arzneimittelrichtlinie und deren Anlagen ist falsch?

Anlage I der AM-RL wird auch als OTC-Übersicht bezeichnet

Anlage V enthält eine Übersicht der verordnungsfähigen Lifestyle-Arzneimittel

Anlage VI umfasst Bestimmungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln im sog. Off-Label-Use

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie neben allgemeinen Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie auch Informationen zu den einzelnen Anlagen sowie eine Datenbank, mithilfe derer Sie sich anzeigen lassen können, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind.

» Zu den allgemeinen Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie

» Zur Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“