Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene

Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr haben einmalig und jene ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung.

Welche Aussage zur allgemeinen Gesundheitsuntersuchung für Versicherte ab 35 Jahren trifft zu?

Die Lösung zur Frage
Sie haben seit Februar 2021 einmalig Anspruch auf ein Screening auf

eine Hepatitis-A- und -B-Infektion
eine Hepatitis-B- und -C-Infektion
eine Hepatitis-C- und -E-Infektion

Erklärung

Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr haben einmalig den Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Eine Blut- und Urinuntersuchung bei Personen unter 35 Jahren sind nur bei Vorliegen eines entsprechenden Risikoprofils (z. B. positive Familienanamnese, Adipositas, Hypertonie) vorgesehen. Personen ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Seit 12.02.2021 besteht bei ihnen einmalig der Anspruch auf ein Screening auf eine HBV- und HCV-Infektion.