Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
Verordnung von Cannabis
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Genehmigung der Krankenkasse ist falsch?
Erklärung
Seit März 2017 darf jeder Haus- und Facharzt Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabidol und Nabilon verordnen.
Bevor ein Cannabispräparat erstmals verordnet wird, muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen, die den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen darf.
Bei Anpassung der Dosierung eines bereits genehmigten Cannabisarzneimittels oder Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität muss keine erneute Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.
Die Krankenkasse muss über den Antrag innerhalb von drei Tagen entscheiden, wenn Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet wird oder bei ambulanter Fortführung einer stationär initiierten Cannabistherapie. In den übrigen Fällen gilt eine Frist von drei (mit Gutachter fünf) Wochen.
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