Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
KBV-Medikationskatalog

Der Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll Vertragsärzte bei der Verordnungsentscheidung unterstützen.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum KBV-Medikationskatalog trifft zu?

Bei der Erstellung werden u. a. Leitlinien und systematische Übersichtsarbeiten berücksichtigt
Abhängig von der Evidenz werden Wirkstoffe in zwei Klassen unterteilt: Standard- und Ersatzwirkstoffe.
Ärzte müssen sich bei ihrer Therapieentscheidung in den aufgeführten Indikationen an diesen Katalog halten.

Erklärung

Der Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll Vertragsärzte bei einer evidenzbasierten, sicheren und indikationsgerechten Verordnungsentscheidung unterstützen. Dazu wurden bei der Erstellung des Medikationskatalogs Leitlinien, Therapieempfehlungen der AkdÄ, Abschlussberichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), G-BA-Entscheidungen und systemische Übersichtsarbeiten ausgewertet.

Der Medikationskatalog der KBV umfasst u. a. die Antibiotikatherapie bei Harnwegsinfektionen sowie Infektionen der oberen und unteren Atemwege und Indikationen wie Asthma bronchiale, Alzheimer-Demenz, Depression, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie und Osteoporose.

Die Wirkstoffe in der jeweiligen Indikation werden in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nachrangig“ eingestuft.

Es wird angestrebt, dass Ärzte den überwiegenden Anteil der Verordnungen entsprechend diesen Empfehlungen vornehmen, wobei die freie Therapieentscheidung im Einzelfall unberührt bleibt.1


1 KBV: Verordnungssteuerung, auf www.kbv.de