Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
KBV-Medikationskatalog
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum KBV-Medikationskatalog trifft zu?
Erklärung
Der Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll Vertragsärzte bei einer evidenzbasierten, sicheren und indikationsgerechten Verordnungsentscheidung unterstützen. Dazu wurden bei der Erstellung des Medikationskatalogs Leitlinien, Therapieempfehlungen der AkdÄ, Abschlussberichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), G-BA-Entscheidungen und systemische Übersichtsarbeiten ausgewertet.
Der Medikationskatalog der KBV umfasst u. a. die Antibiotikatherapie bei Harnwegsinfektionen sowie Infektionen der oberen und unteren Atemwege und Indikationen wie Asthma bronchiale, Alzheimer-Demenz, Depression, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie und Osteoporose.
Die Wirkstoffe in der jeweiligen Indikation werden in die Kategorien „Standard“, „Reserve“ und „nachrangig“ eingestuft.
Es wird angestrebt, dass Ärzte den überwiegenden Anteil der Verordnungen entsprechend diesen Empfehlungen vornehmen, wobei die freie Therapieentscheidung im Einzelfall unberührt bleibt.1
1 KBV: Verordnungssteuerung, auf www.kbv.de
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