Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Dosierung auf dem Rezept

Es ist weitgehend bekannt, dass seit geraumer Zeit auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angegeben werden muss. Aber gilt dies auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel?

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Dosierung auf Rezepten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel trifft nicht zu?

Die Dosierung muss, wie bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, angegeben werden.
Eine Dosierung muss hierfür nicht angegeben werden.
Es wird empfohlen, eine Dosierungsanweisung anzugeben.

Erklärung

Seit 1. November 2020 muss auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angegeben oder vermerkt werden, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wurde.

Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit wird eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.1

Diese Regelung soll im Rahmen des Medikationsprozesses zu einer verbesserten Transparenz für alle Beteiligten und somit auch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen.


1 KBV, Praxisnachrichten vom 22.10.2020 „Arzneimittelrezepte: Ab November Dosierung angeben“