Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Abrechnung nach EBM

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum EBM trifft nicht zu?

Eine Gebührenordnungsposition (GOP) ist nur berechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt vollständig erbracht wurde
Der Orientierungspunktwert liegt im Jahr 2022 bei 8,2662 Cent
Bei einem Behandlungsfall handelt es sich um die Behandlung eines Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse

Erklärung

Der einheitliche Bewertungs­maß­stab (EBM) bildet die Grund­lage für die Abrechnung der vertrags­ärztlichen Leistungen. Im EBM-Katalog sind alle abrechnungs­fähigen Leistungen genau definiert. Die Gebühren­ordnungs­positionen (GOP) sind in bestimmte Kapitel gegliedert. So sind beispiels­weise die arzt­über­greifenden allgemeinen GOP in Kapitel II zusammen­gefasst.

Das Verhältnis der Leistungen zueinander wird in Punkten ausge­drückt. So liegt der Orientierungs­punkt­wert im Jahr 2022 bei 11,2662 Cent. Im Katalog wird genau definiert, unter welchen Voraus­setzungen eine GOP berechnungs­fähig ist, z. B. muss der Leistungs­inhalt einer GOP voll­ständig erbracht werden.

Bei einem Behandlungs­fall handelt es sich um die Behandlung eines Versicherten durch dieselbe Arzt­praxis in einem Quartal zulasten derselben Kranken­kasse. Ein Arztfall hingegen ist die Behandlung eines Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zulasten derselben Kranken­kasse unabhängig von der Betriebs- oder Neben­betriebs­stätte.