Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
Abrechnung nach EBM
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum EBM trifft nicht zu?
Erklärung
Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Im EBM-Katalog sind alle abrechnungsfähigen Leistungen genau definiert. Die Gebührenordnungspositionen (GOP) sind in bestimmte Kapitel gegliedert. So sind beispielsweise die arztübergreifenden allgemeinen GOP in Kapitel II zusammengefasst.
Das Verhältnis der Leistungen zueinander wird in Punkten ausgedrückt. So liegt der Orientierungspunktwert im Jahr 2022 bei 11,2662 Cent. Im Katalog wird genau definiert, unter welchen Voraussetzungen eine GOP berechnungsfähig ist, z. B. muss der Leistungsinhalt einer GOP vollständig erbracht werden.
Bei einem Behandlungsfall handelt es sich um die Behandlung eines Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse. Ein Arztfall hingegen ist die Behandlung eines Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse unabhängig von der Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte.
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