Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
Arzneimittelverordnung im Rahmen eines Arbeitsunfalls
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Arzneimittelverordnung zulasten der Unfallversicherung trifft zu?
Erklärung
Vertragsärzte, die nicht Durchgangsärzte sind, übernehmen in der Regel die Erstversorgung nach einem Arbeitsunfall. Die Erstversorgung umfasst dabei alle ärztlichen Maßnahmen, die das „sofort Notwendige“ nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit der unfallbedingten Versorgung können auch Medikamente, wie z. B. Schmerzmittel, von Vertragsärzten verordnet werden.
Die Verordnung erfolgt auf einem Muster-16-Rezept. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Versicherte von der Zuzahlung befreit. Mehrkosten müssen Versicherte in der Regel selbst tragen (Ausnahme: es wird auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels hingewiesen).
Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse der GKV sind bei der Verordnung nicht relevant, auch OTC-Arzneimittel werden erstattet.
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