Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Pharmazeutische Dienstleistungen

Apotheken können pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen. Dazu zählt zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation und die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zu pharmazeutischen Dienstleistungen trifft nicht zu?

Anspruch auf die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck haben alle Apothekenbesucher, da es v. a. die Hypertonie-Prophylaxe betrifft
Die Dienstleistung der standardisierten Risikoerfassung Blutdruck beinhaltet 3-maliges Blutdruckmessen
Patienten, die mindestens 5 Arzneimittel in der Dauermedikation anwenden, haben Anspruch auf die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Erklärung

Apotheken können pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen. Dazu zählt zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation und die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck.

Patienten, die mindestens 5 Arzneimittel in der Dauermedikation anwenden, haben 1-mal jährlich, bei erheblichen Medikationsumstellungen auch häufiger, Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.

Auf die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck haben Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums oder bei Änderung der Blutdruckmedikation 1-mal alle 12 Monate Anspruch. Die Dienstleistung beinhaltet 3-maliges Blutdruckmessen, abhängig vom Ergebnis erfolgt eine konkrete Empfehlung zu weiteren Maßnahmen, bei Bedarf einen Verweis an den behandelnden Arzt zur Abklärung.