Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Das E-Rezept

Seit 1. Juli ist die Nutzung des E-Rezeptes noch viel­seitiger: Versicherte können es nun mit ihrer elektro­nischen Gesundheits­karte (eGK) einlösen.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum E-Rezept trifft zu?

Neben der Einlösung per Papier­aus­druck ist dies nun die zweite Möglichkeit für Versicherte, ein E-Rezept einzu­lösen.

Um ein E-Rezept mit der eGK einzu­lösen, müssen die Versicherten nur ihre Karte in ein Terminal stecken und einen PIN eingeben.

Das E-Rezept selbst ist nicht auf der eGK gespeichert, die Karte dient nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fach­dienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.

Erklärung

Seit 1. Juli können Patienten ihre E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheits­karte (eGK) einlösen. Neben App und Papier­aus­druck ist dies nun die dritte Option für Versicherte, ein E-Rezept einzu­lösen.

Das Einlösen funktioniert durch einfaches Stecken der eGK in das Karten­lese­gerät in der Apotheke – für die Nutzung ist keine PIN notwendig. Die Gesundheits­karte dient hierbei nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fach­dienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.


Die Praxis­hilfe „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“ des DeutschenArztPortals gibt allgemeine Informationen zum E-Rezept und den benötigten Voraus­setzungen. Zudem erfahren Sie, wie die Verordnung eines Arznei­mittels per E-Rezept in der Praxis abläuft.

» Zur Praxishilfe „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“