Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
Das E-Rezept
Seit 1. Juli ist die Nutzung des E-Rezeptes noch vielseitiger: Versicherte können es nun mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zum E-Rezept trifft zu?
Neben der Einlösung per Papierausdruck ist dies nun die zweite Möglichkeit für Versicherte, ein E-Rezept einzulösen.
Um ein E-Rezept mit der eGK einzulösen, müssen die Versicherten nur ihre Karte in ein Terminal stecken und einen PIN eingeben.
Das E-Rezept selbst ist nicht auf der eGK gespeichert, die Karte dient nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fachdienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.
Erklärung
Seit 1. Juli können Patienten ihre E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Neben App und Papierausdruck ist dies nun die dritte Option für Versicherte, ein E-Rezept einzulösen.
Das Einlösen funktioniert durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät in der Apotheke – für die Nutzung ist keine PIN notwendig. Die Gesundheitskarte dient hierbei nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fachdienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.
Die Praxishilfe „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“ des DeutschenArztPortals gibt allgemeine Informationen zum E-Rezept und den benötigten Voraussetzungen. Zudem erfahren Sie, wie die Verordnung eines Arzneimittels per E-Rezept in der Praxis abläuft.
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