Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Verordnung von Cannabis

Seit März 2017 haben Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Verordnung von Cannabis ist richtig?

Nur Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen Cannabis verordnen.

Grundsätzlich ist bei Cannabis-Verordnungen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

Sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen.

Erklärung

Seit März 2017 darf jeder Haus- und Fach­arzt Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraus­setzungen getrocknete Cannabis­blüten, Cannabis­extrakte sowie Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.

Vor der erstmaligen Verordnung zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung muss der Patient die Genehmigung seiner Kranken­kasse einholen. Bei Folge­verordnungen, einem Arzt­wechsel, Dosis­anpassungen oder einem Wechsel von Blüten zu anderen getrockneten Blüten oder von Cannabis­extrakten zu anderen Extrakten in standardisierter Form ist keine erneute Genehmigung erforderlich.
 


Auf der Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“ des DeutschenArztPortals erfahren Sie, was bei der Verordnung von Cannabis und der Genehmigung der Krankenkasse zu beachten ist.

» Zur Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“