Archiv: Fall des Monats
Das Thema lautete
Verordnung von Cannabis
Seit März 2017 haben Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Verordnung von Cannabis ist richtig?
Nur Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen Cannabis verordnen.
Grundsätzlich ist bei Cannabis-Verordnungen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
Sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen.
Erklärung
Seit März 2017 darf jeder Haus- und Facharzt Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.
Vor der erstmaligen Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Bei Folgeverordnungen, einem Arztwechsel, Dosisanpassungen oder einem Wechsel von Blüten zu anderen getrockneten Blüten oder von Cannabisextrakten zu anderen Extrakten in standardisierter Form ist keine erneute Genehmigung erforderlich.
Auf der Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“ des DeutschenArztPortals erfahren Sie, was bei der Verordnung von Cannabis und der Genehmigung der Krankenkasse zu beachten ist.
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden:
Noch nicht registriert?
Jetzt registrieren!