Archiv: Fall des Monats

Das Thema lautete
Videosprechstunde

Eine Videosprechstunde kann sowohl für den Arzt oder die Ärztin als auch für den Patienten oder die Patientin eine sinnvolle Hilfe sein.

Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Videosprechstunde ist richtig?

Psychotherapie kann grundsätzlich nicht als Videosprechstunde durchgeführt werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Patientenklarname für die Praxis nicht erkennbar sein.

Die Videosprechstunde muss werbefrei sein.

Erklärung

Eine Videosprechstunde kann sowohl für den Arzt oder die Ärztin als auch für den Patienten oder die Patientin eine sinnvolle Hilfe sein. Auch eine Psychotherapie kann per Videosprechstunde durchgeführt werden. Hierfür muss bereits ein persönlicher Erstkontakt erfolgt sowie aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt notwendig sein. Der Patient oder die Patientin muss eine Einwilligung für die Videosprechstunde abgeben, bei der der Klarname für die Praxis erkennbar sein muss. Die Videosprechstunde darf keine Werbung enthalten.

 


» Weitere Informationen zur Videosprechstunde erhalten Sie auf der Website der KBV.